Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 18. Jänner 2024
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen zwischen der MUSE. Branding Agency OG (im Folgenden „Agentur“) und einem Kunden ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder selbstständigen Zwecken abschließt.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn diese seitens der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Agentur und des Kunden haben Vorrang vor den AGB.
1.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Inhalt des Angebotes bleibt geistiges Eigentum der Agentur. Insbesondere ist jegliche Weiterverwendung des Angebotsinhaltes und Weitergabe an Dritte strengstens untersagt. Weiters behaltet sich die Agentur die Geltendmachung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche durch die unbewilligte Verwendung jeglicher Inhalte vor.
2.3 Durch Vertragsschluss kommt der Vertrag mit MUSE. Branding Agency OG, Frikusweg 10, 8141 Premstätten (Registernummer 662149z) zustande.
2.4 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung der Agentur eines Angebotes bzw. Vertrages zustande.
2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
3.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich verrechnet.
3.3 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm innerhalb der Frist spätestens fünf Werktagen beim Kunden freizugeben. Das Verstreichenlassen der Frist ohne Rückmeldung des Kunden gilt als konkludenter Vertragsabschluss.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente und Datenträger u.dgl. rechtzeitig bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich durch Vertragsabschluss bestmöglich an der Vertragserfüllung mitzuwirken und alle erforderlichen Bemühungen aufzuwenden, sollte der notwendige Aufwand nicht erbracht werden, verlängern sich Fristvereinbarungen und die entstandenen Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
3.5 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
§ 4 Social-Media-Kanäle
4.1 Die Agentur weist den Kunden vor Autragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, Tiktok etc. im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
§ 5 Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
5.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
5.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
5.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
5.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
5.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
5.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
5.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
5.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
§ 6 Fremdleistungen / Beauftragung
6.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
7.1 Alle von der Agentur erstellten Inhalte (z. B. Fotos, Videos, Designs, Texte, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
7.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht der von der Agentur erstellten Inhalte für die im Vertrag bestimmten Zwecke. Dieses umfasst insbesondere die Nutzung für Social Media, Website, Printprodukte, interne Kommunikation und Werbung.
7.3 Eine Weiterverwendung und Nutzung von der Agentur erstellten Inhalte ist außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Weiters ist die Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe der Inhalte an Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
7.4 MUSE. Branding Agency OG ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrages erstellten Inhalte als Referenz für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
§ 8 Abnahme und Korrekturen
8.1 Nach Fertigstellung stellt die Agentur die vereinbarten Leistungen zur Abnahme bereit.
8.2 Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Weitere Änderungen werden nach Aufwand gesondert berechnet.
8.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nutzt oder nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich Mängel rügt.
§ 9 Termine
9.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
9.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Vorzeitige Auflösung
10.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn;
10.1.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
10.1.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
10.1.3 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
§ 11 Rechnungen und Zahlungsbedingungen
11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
11.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
11.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu berechnen.
11.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Rechnungsanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
11.5 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Rechnungsbetrag abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
11.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Abrechnungsvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus die gesamte Rechnungshöhe für die bereits erbrachte Leistung desAuftrages zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
§ 12 Haftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.
12.4 Eine rechtliche Beratung, insbesondere in Bezug auf Urheber-, Musik- oder Markenrechte, erfolgt durch die Agentur nicht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich im Bedarfsfall rechtlich beraten zu lassen.
12.5 Sollte der Kunde ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Zusammenhang mit einem Projekt oder Vertragsinhalt setzten, gilt der Vertrag als vorzeitig aufgelöst und die vereinbarte Auftragssumme wird zu 100% in Rechnung gestellt. Sollte die Agentur durch ein vom Kunden gesetztes Verhalten einen vermeidbaren Schaden tragen, behaltet sich die Agentur das Recht vor, straf- und zivilrechtlich vorzugehen.
§ 13 Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
§ 14 Geheimhaltung
14.1. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere ungepublicte Kampagnen, Preislisten, Creator-Konditionen, Targetings, bleiben vertraulich.
14.2. Die Pflicht wirkt auf unbestimmte Zeit nach Vertragsende fort, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
§ 15 Geheimhaltung
15.1 Einmalige Projekte:
• Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
15.2 Fortlaufende Leistungen (z. B. Social-Media- Betreuung):
• Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
• Sollte eine Kündigung seitens des Kunden vorzeitig erfolgen, muss diese schriftlich 2 Monate vor Auslauf des Auftrages erfolgen (z. B. per E-Mail, Post).
15.3 Vertragsende und Zahlungen:
• Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Leistungen und Zahlungen sofort fällig.
• Bereits erbrachte Leistungen, die Gegenstand des Vertrages sind, bleiben vom Kunden zu vergüten.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
15.2 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der MUSE. Branding Agency OG sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.